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Rechtliche Situation
Im Mai 2001 ist
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
an die EU-Richtlinie zum Schutz
natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten
und zum freien Datenverkehr vom
Oktober 1995 angepasst worden. Damit
ist die Voraussetzung für ein
einheitliches
Datenschutzrechtsniveau in Europa
ein weiteres Stück realisiert
worden.
Darüber hinaus
formuliert das Gesetz Grundsätze
eines modernen Datenschutzrechts,
die sich auf
beziehen.
Wesentliche
Regelungen sind deutlich verschärft
worden.
Für die
Geschäftsleitung eines Unternehmens,
an die sich als sog. Normadressat
das BDSG richtet, sind folgende
Sachverhalte wichtig und damit
zusammenhängende Fragen zu klären:
-
Zukunftsfalle
Datenschutz
-
Das Schutzgut
des Datenschutzrechts
-
Das Grundrecht
der informellen Selbstbestimmung
-
Regelungen für
die Erhebung, Speicherung,
Übermittlung, Verarbeitung
personenbezogener Daten
- im öffentlichen Bereich
- im nichtöffentlichen Bereich
-
Gilt das BDSG
auch für manuell geführte Daten?
-
Wie sind die
Betroffenen künftig zu
informieren?
-
Wann ist ein
Datenschutzbeauftragter zu
bestellen?
-
Die Rechte des
Datenschutzbeauftragten
-
Die Pflichten
des Datenschutzbeauftragten:
Welche neuen Pflichten hat der
Datenschutzbeauftragte?
-
eMail und
Handys: Risiken
- Verbindlichkeit von eMails
- Anwendung des Datenschutzes
- Private Nutzung
- Missbrauchkontrolle
-
Datenschutz
und Datensicherheit: Zwei Seiten
einer Medaille
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Unsere Leistungen:
Schritt 1
Selbstverständlich
ein erstes kostenloses und für Sie
unverbindliches Beratungsgespräch
Schritt 2
Analyse der
Situation in Ihrem Unternehmen
Ermittlung des Veränderungsbedarfs
Schritt 3
Entwicklung eines
Datenschutzkonzepts für Unternehmen.
Dabei werden folgende Fragen
angesprochen und gelöst:
-
Wie komme ich
zu einem Datenschutzkonzept und
einem darauf aufbauenden
Notfallkonzept?
-
Welche
Grundlagen muss ein
Datenschutzkonzept enthalten?
-
Auf welcher
Firmenkultur baut es auf?
-
Wie sehen die
daraus resultierenden Maßnahmen
aus? (Anlage zu §9 Satz 1 BDSG
neu)
-
Wie
verschränke ich Maßnahmen zum
Datenschutz und zur
Datensicherheit?
-
Wie setze ich
ein Datenschutzkonzept um?
Datenschutzkonzept
Das
Datenschutzkonzept besteht aus zwei
Teilen, dem Konzept- und dem
Maßnahmenteil.
Der Konzeptteil
umfasst die grundsätzlichen
Aussagen, die Zielsetzung und die
Leitlinien zum Datenschutz in Ihrem
Unternehmen. Er wird bei
Bedarf den Entwicklungen
angepasst und fortgeschrieben.
Der
Maßnahmenteil beschreibt, wie
Sie den Datenschutz in Ihrem
Unternehmen sicherstellen möchten.
Dieser Maßnahmenteil wird
jährlich überprüft und den
Notwendigkeiten folgend
fortgeschrieben.
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